Förderung von Solaranlagen nach dem EEG
Förderung von Solarstromanlagen - aktuelles EEG!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang.
Günstige Finanzierungsprogramme, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz anbieten.
Aktuelle Einspeisevergütungen gemäß dem EEG 2015
(aktualisierte Fördersätze zum 01.07.2015)
Fördersätze für Solarstromanlagen bei fester Einspeisevergütung (Kleinanlagen bis einschließlich 500 kWp Anlagenleistung) ohne Direktvermarktung | ||||
PV-Anlagen an oder auf Gebäuden Fördersätze in ct/kWh |
Anlagen auf Nichtwohn-gebäuden im Außenbereich/ |
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Inbetriebnahme |
0 - 10 kWp |
10 - 40 kWp |
40 - 500 kWp |
0 - 500 kWp |
ab 01. Juli 2015 | 12,37 | 12,06 | 10,76 | 8,57 |
ab 01. August 2015 | 12,34 | 12,03 | 10,73 | 8,55 |
ab 01. September 2015 | 12,31 | 12,00 | 10,71 | 8,53 |
Reduzierte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch | keine | 30 % | 30 % | 30 % |
Fördersätze für Solarstromanlagen bei Direktvermarktung (verpflichtend ab 500 kWp Anlagenleistung) | |||||
PV-Anlagen an oder auf Gebäuden Fördersätze in ct/kWh |
Anlagen auf Nichtwohn-gebäuden im Außen-bereich/ |
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Inbetriebnahme |
0 - 10 kWp |
10 - 40 kWp |
40 - 1000 kWp |
1 - 10 MWp |
0 - 10 MWp |
ab 01. Juli 2015 | 12,76 | 12,42 | 11,15 | 8,96 | 8,96 |
ab 01. August 2015 | 12,73 | 12,39 | 11,12 | 8,93 | 8,93 |
ab 01. September 2015 | 12,70 | 12,36 | 11,09 | 8,91 | 8,91 |
Reduzierte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch | keine | 30 % | 30 % | 30 % | 30 % |
Allgemeine Erläuterungen zum EEG:
- Auf eigenverbrauchten Strom von Solarstromanlagen ab 10 kWp Leistung ist eine reduzierte EEG-Umlage zu entrichten.
- Bei Solaranlagen über 10 kW erfolgt eine Mischvergütung:
z.B. 20 kW-Solaranlage: (10/20 x 12,37 ct/kWh + (10/20 x 12,06 ct/kWh) = 12,22 ct/kWh - Laufzeit der Einspeisevergütung: 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr.
- Die Vergütung ist begrenzt auf Anlagengrößen bis 10 MWp.
- Freiflächenanlagen: Konversionsflächen / versiegelte Flächen / Gewerbe- und Industrieflächen / baulichen Anlagen an Verkehrswegen. Anlagen auf Ackerflächen werden nicht gefördert.
- Die Anlagen müssen die Anforderungen des aktuellen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) erfüllen. Die Solarstromanlage kann auf bzw. an Gebäuden oder auf einer freien Fläche (außer Ackerflächen) errichtet werden.
(Alle Angaben ohne Gewähr)